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Generalistik

Reform der Pflegeausbildung: Das müssen Sie wissen

Stichpunktartige Zusammenfassung der Inhalte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform der Pflegeausbildung (Stand: 14.01.2016)

 

 

1. Generalistik: gemeinsame Ausbildung mit Schwerpunktsetzung (statt 3 Ausbildungen)

2. Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau/Pflegefachmann

3. Dauer der Ausbildung: 3 Jahre (bei Teilzeitausbildung bis zu 5 Jahre)

4. Verortung der theoretischen Ausbildung: Pflegeschulen und ehemalige Fachseminare(Bestandschutz)

5. Ausbildungsplan der praktischen Ausbildung (mit Darstellung der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung ist Teil der Ausbildungsvertrags

6. Voraussetzungen zur Ausbildung: Fachoberschulreife (unter bestimmten Voraussetzungen auch Hauptschulabschluss nach Klasse 10)

7. Praktische Einsätze: Pflichteinsätze im Krankenhaus, im stationären Pflegebereich und im ambulanten Pflegebereich; darüber hinaus Schwerpunktsetzung, sogenannte Vertiefungseinsätze (mehr als die Hälfte beim Träger der praktischen Ausbildung)

8. Gesamtverantwortung: Pflegeschulen; für die praktische Ausbildung: Träger der praktischen Ausbildung

9. Finanzierung: Ausbildungsfonds (Einzahler: Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Länder, Sozialversicherungen und private Pflege-/ Krankenversicherungen) mit Umlageverfahren

10. Träger der praktischen Ausbildung: Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen (wie bisher in der Kranken- und Altenpflegeausbildung)

11. Probezeit: 6 Monate

12. Lehrer-Schüler-Relation: 1 zu 20

13. Fehlzeitenregelung: 10 % der Theorie, 10 % der Praxis

14. Anrechnung der Auszubildenden: in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Verhältnis 9,5 zu 1 auf die Stelle einer voll ausgebildeten Pflegefachkraft; bei ambulanten Pflegeeinrichtungen 14 zu 1

15. Ausbildungsbudget für die Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen zur Finanzierung der Ausbildungskosten

16. Erstmalig hochschulische Primärausbildung: Pflegefachfrau/-mann B.A.

17. Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan: Erstellung durch Fachkommission der zuständigen Ministerien

18. Inkrafttreten: 01.01.2018 (alte Gesetze treten zum 31.12.2017 außer Kraft)

Zusammenstellung: Karsten Hartdegen, Schulleiter der Katholischen Bildungsstätte St. Bernhard in Kamp-Lintfort. Mail: karsten.hartdegen@st-bernhard-hospital.de

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