Stichpunktartige Zusammenfassung der Inhalte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform der Pflegeausbildung (Stand: 14.01.2016)
1. Generalistik: gemeinsame Ausbildung mit Schwerpunktsetzung (statt 3 Ausbildungen)
2. Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau/Pflegefachmann
3. Dauer der Ausbildung: 3 Jahre (bei Teilzeitausbildung bis zu 5 Jahre)
4. Verortung der theoretischen Ausbildung: Pflegeschulen und ehemalige Fachseminare(Bestandschutz)
5. Ausbildungsplan der praktischen Ausbildung (mit Darstellung der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung ist Teil der Ausbildungsvertrags
6. Voraussetzungen zur Ausbildung: Fachoberschulreife (unter bestimmten Voraussetzungen auch Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
7. Praktische Einsätze: Pflichteinsätze im Krankenhaus, im stationären Pflegebereich und im ambulanten Pflegebereich; darüber hinaus Schwerpunktsetzung, sogenannte Vertiefungseinsätze (mehr als die Hälfte beim Träger der praktischen Ausbildung)
8. Gesamtverantwortung: Pflegeschulen; für die praktische Ausbildung: Träger der praktischen Ausbildung
9. Finanzierung: Ausbildungsfonds (Einzahler: Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Länder, Sozialversicherungen und private Pflege-/ Krankenversicherungen) mit Umlageverfahren
10. Träger der praktischen Ausbildung: Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen (wie bisher in der Kranken- und Altenpflegeausbildung)
11. Probezeit: 6 Monate
12. Lehrer-Schüler-Relation: 1 zu 20
13. Fehlzeitenregelung: 10 % der Theorie, 10 % der Praxis
14. Anrechnung der Auszubildenden: in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Verhältnis 9,5 zu 1 auf die Stelle einer voll ausgebildeten Pflegefachkraft; bei ambulanten Pflegeeinrichtungen 14 zu 1
15. Ausbildungsbudget für die Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen zur Finanzierung der Ausbildungskosten
16. Erstmalig hochschulische Primärausbildung: Pflegefachfrau/-mann B.A.
17. Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan: Erstellung durch Fachkommission der zuständigen Ministerien
18. Inkrafttreten: 01.01.2018 (alte Gesetze treten zum 31.12.2017 außer Kraft)
Zusammenstellung: Karsten Hartdegen, Schulleiter der Katholischen Bildungsstätte St. Bernhard in Kamp-Lintfort. Mail: karsten.hartdegen@st-bernhard-hospital.de