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Qualitätsmessung

Ergebnisqualität in der ambulanten Pflege: Bielefelder Institut schafft Bewertungsgrundlagen

Während die Pflegenoten vor dem Aus stehen, wartet der ambulante Sektor noch immer auf ein eigenes Instrument zur Qualitätsmessung. Eine Lösung könnte ein neues Projekt aus Bielefeld sein.

 

Das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld will in der zweiten Jahreshälfte 2015 ein Forschungsprojekt zur Entwicklung von Indikatoren zur Bewertung der Ergebnisqualität in der ambulanten Pflege starten. Das kündigte dessen wissenschaftlicher Geschäftsführer, Klaus Wingenfeld, gegenüber Station24 an. Der Experte, der mit anderen bereits 2011 durch die Entwicklung von Kriterien zur Messung stationärer Pflegequalität auf sich aufmerksam machte: „Wir suchen praktikable Ansätze für die über 12.000 ambulanten Pflegedienste in Deutschland."

Mit zwei bis drei Jahren Entwicklungszeit rechnet Wingenfeld, bis wirklich praxistaugliche Qualitätsindikatoren für die ambulante Pflege erarbeitet, getestet, überprüft und validiert worden sind. Viele Dienste hätten großes Interesse gezeigt, baldmöglichst über ein realistisches Bewertungssystem für ihre Arbeit zu verfügen, das die aktuellen, nicht aussagekräftigen Pflegenoten ablöst.

Das Thema Ergebnisqualität in der ambulanten Pflege stand lange Zeit weitgehend im Hintergrund. Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz, das den ambulanten Pflegesektor ab Juli 2012 stärkte, schrieb zunächst nur für die Bewohnerversorgung in Pflegeheimen ein „indikatorengestütztes Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität" vor (§ 113 Abs. 1 Nr. 4 SGB XI) vor, auf das eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsbeurteilung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) aufbauen können.

Das von Wingenfeld und anderen im Auftrag des Bundesgesundheits- und des Bundesfamilienministeriums entwickelte, 2011 der Fachöffentlichkeit präsentierte Konzept zur Ergebnisbewertung in der stationären Pflege  fand inzwischen so viele Befürworter, dass es aktuell zur Überprüfung des Pflegeerfolgs bei mehr als 20.000 Heimbewohnern in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingesetzt wird.

Da aber das Pflegeversicherungsgesetz Qualitätstransparenz auch in der ambulanten Pflege verlangt (vgl. § 115 Abs. 1, SGB XI), blieb die Frage von hoher Bedeutung, wie in diesem Bereich Ergebnisqualität erfasst und beurteilt werden kann - insbesondere im Interesse der Betroffenen, ihrer Angehörigen und der Verbraucher.

Der Begriff Pflegeergebnisse spricht laut Wingenfeld Wirkungen der Pflege wie gewollte oder ungewollte Veränderungen, die Stabilisierung des Gesundheitszustands oder der Pflegebedürftigkeit ebenso an wie das Verhalten und Erleben des ambulant Pflegebedürftigen. Der Experte: „Im Unterschied zu anderen Qualitätskriterien geht es immer um die Person des Patienten und nicht um den Nachweis von Pflegemaßnahmen in der Dokumentation!" Zum Beispiel der Ernährungs- und Hautzustand des Patienten oder seine  Bewertung der pflegerischen Hilfen stünden im Mittelpunkt.

Kriterien für Heimqualität nicht übertragbar

Direkt übertragbar sind die Qualitätskriterien aus dem Heimbereich auf die ambulante Pflege nicht, betont Wingenfeld, denn die Versorgungsbedingungen von stationärer und ambulanter Pflege unterscheiden sich signifikant. So versorgt und betreut ein Heim seine Klienten kontinuierlich rund um die Uhr in einem von ihm ausgewählten mehr oder weniger dem Wohnquartier geöffneten Umfeld, während in der ambulanten Pflege verschiedene Akteure wie Angehörige, professionell Pflegende, Alltagsbegleiter und Betreuer den „Kunden" oft nur kurzzeitig und vorübergehend in seiner Häuslichkeit im gewohnten Milieu umsorgen.

„In der häuslichen Pflege spielen Angehörige zum Beispiel bei den Hilfen bei Alltagsverrichtungen eine große Rolle. Weit weniger Demenzkranke als in der stationären Pflege werden in der ambulanten Pflege versorgt," weiß Wingenfeld. Die Bereiche Kommunikation, Zufriedenheit und Wohlergehen des Betreuungs- oder Pflegebedürftigen, Sicherheit, Selbstständigkeit, Selbstwirksamkeit als Ergebnis von ambulanter Pflege und Beratung gelte es nun genauer zu überprüfen.

Auch die Pflegekompetenz pflegender Angehöriger sei bei der Erfolgsmessung stärker zu berücksichtigen, denn von ihnen hängt oft entscheidend ab, wie gut Dekubitusprophylaxe, Mobilitätsförderung oder Sturzvermeidung im häuslichen Alltag gelingen.
 

Teil 2 zu möglichen Indikatoren für Ergebnisqualität in der ambulanten Pflege lesen Sie in der nächsten Folge hier auf Station24.

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