Ihre Dissertation hat Aufsehen erregt und könnte bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen: Susanne Moritz hat in ihrer Doktorarbeit die Versorgungssituation in deutschen Pflegeheimen untersucht - und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt. Dagegen können Bürger sich wehren, sagt die Juristin.
Frau Dr. Moritz, wird sich das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit mit dem Pflegenotstand beschäftigen?
Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Der Pflegenotstand wird also dann Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens sein, wenn eine entsprechende Klage eingereicht wird.
Wer könnte das tun?
Nach der Analyse der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bin ich in meiner Arbeit zu dem Ergebnis gekommen, dass es grundsätzlich jeder können muss, da Pflegebedürftigkeit jeden auch ganz plötzlich treffen und einen Umzug ins Pflegeheim erforderlich machen kann.
Jedenfalls Verfassungsbeschwerde erheben können alle zukünftig potentiell Betroffenen. Gemeint sind damit Menschen, für die die Wahrscheinlichkeit, im Alter pflegebedürftig zu werden und in ein Pflegeheim ziehen zu müssen, um einiges höher liegt als für die restliche Bevölkerung. Das sind insbesondere die Gruppen der Kinderlosen sowie der chronisch Kranken.