Eine Begleitung zum Spazierengehen, Einkaufen, für den nächsten Arztbesuch oder zu einer kulturellen Veranstaltung – zusätzliche Betreuungskräfte ermöglichen pflegebedürftigen Bewohnern wieder mehr Teilhabe am sozialen Leben. Dank des Pflegestärkungsgesetzes sind mehr Leistungen möglich. Wie das in der Praxis aussehen kann zeigt ein Beispiel aus Unterhaching, einer Gemeinde im Landkreis München.
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