Gerade in Heimen und ambulanten Diensten werden bestimmte pflegerische Maßnahmen an externe Dienstleister vergeben. Hierunter fallen zum Beispiel die Fuß- und Nagelpflege. Ein Kasseler Podologe, der oft in Pflegeheimen unterwegs ist, begründet, warum dieses Vorgehen eine Notwendigkeit ist.
Die Fußpflege in Pflegeeinrichtungen sollte von Podologen übernommen werden, da die Häufigkeit von Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Unguis incarnatus (eingewachsener Nagel), Onychomykosen (Nagelpilz) und Tinea pedis ( Fusspilz) eine medizinische Behandlung erfordert.
Seit 2001 ist das Podologengesetz in Kraft getreten, das besagt, dass die medizinische Fußpflege einzig von Podologen ausgeführt werden soll. Dazu gehört unter anderem die palliative (erhaltende), kurative (pflegerische) und prophylaktische (vorbeugende) Behandlung von gesunden bzw. pathologischen Füssen.
Auf die enge Zusammenarbeit mit den Ärzten wird sehr viel Wert gelegt, da durch das Heilkundegesetz Grenzen geschaffen sind.
Die Ausbildung zum Podologen dauert mindestens 2 Jahre, in denen umfassende anatomische, pathophysiologische und praktische Inhalte vermittelt werden. Unter anderem müssen in dieser Zeit 1000 Stunden Praktikum bei Podologen und Fachärzten, wie zum Beispiel Dermatologe und Diabetologe, absolviert werden. In einem 40-stündigem Sachkundekurs werden die hygienischen Grundlagen zum Aufbereiten der Instrumente vermittelt, was unabdingbar ist, da Instrumente, die in Kontakt mit krankhaft veränderter oder selbst gesunder Haut kommen, sterilisiert werden müssen.
Die hohen Anforderungen, die an die Podologen gestellt werden, dienen in erster Linie der Behandlung von Diabetikern, um die Amputationen der Zehen und Füße zu vermeiden bzw. gering zu halten.
Wie kann Pflegepersonal in Einrichtungen neben den täglichen Arbeiten all diesen hygienischen, therapeutischen und medizinischen Auflagen gerecht werden? Meiner Meinung nach gar nicht.