Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat angesichts des Rückgangs der Organspenden in Deutschland im vergangenen Jahr auf die Novellierung des Transplantationsgesetzes gedrängt. Um die Diskrepanz zwischen geäußerter Zustimmung und dem tatsächlichen Bekenntnis zur Organspende zu schließen, müsse die Bevölkerung aktiv und nachdrücklich angesprochen werden und müssten mögliche Rechtsunsicherheiten die etwa im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung entstehen könnten, ausgeräumt werden.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hatte gestern mitgeteilt, dass die Organspende 2011 trotz positiver Meinungsumfragen in der Bevölkerung und einem nicht nachlassenden Engagement in der Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern rückläufig gewesen sei und beinahe auf das Niveau von 2008 zurückgefallen sei.
Den Grund für den Spendenrückgang sieht die Ministerin teilweise darin, „dass es trotz intensiver öffentlicher Diskussion noch nicht gelungen ist, mehr Menschen zu motivieren, ihre Spendebereitschaft auch zu dokumentieren“. Zugleich müsse der Versorgungsauftrag Organspende in den Krankenhäusern auch tatsächlich erfüllt werden.
Mehr Aufklärung forderte auch der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung Eugen Brysch. Der häufig bestehende Widerspruch zwischen Organspendebereitschaft und Patientenverfügung sei nur ein Teil der Wahrheit. „Weder im Bereich der Patientenverfügung noch der Organspende ist eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Hier besteht Nachbesserungsbedarf“, sagte Brysch gestern in Berlin. Sowohl potenzielle Spender wie auch Ärzte und Krankenhäuser seien verunsichert und vielfach nicht über die Rechtslage im Klaren. Das belegten auch Zahlen wie die 40 Prozent nicht gemeldeter Hirntodfälle. Der Stiftungsvorstand kritisierte in diesem Zusammenhang die mangelnde Transparenz der Organspendeverfahren. „Solange private Organisationen wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Bundesärztekammer und Eurotransplant in den Niederlanden über Lebenschancen entscheiden, werden die Zahlen weiter rückläufig bleiben. Die Verantwortung für die Organspende liegt beim Gesetzgeber. Es kann nicht sein, dass das Transplantationssystem einer Aufsicht und der gerichtlichen Kontrolle fast vollständig entzogen ist."