Die Bundesregierung will heute den Entwurf für ein neues Patientenrechtegesetz vorlegen. Darin sollen die bislang in einzelnen Gesetzen und Bestimmungen geregelten Rechte zusammengefasst und im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben werden. „Erstmals findet der Patient alles an einer Stelle“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der „Süddeutschen Zeitung“ am Wochenende. Sie versprach mehr Rechtssicherheit für Betroffene.
So werde künftig bei groben Fehlern die Beweislast umgekehrt, sodass nicht länger der Patient dem Arzt einen Fehler nachweisen, sondern der Arzt belegen müsse, dass er alles richtig gemacht habe. „Gerade das ist doch eine erhebliche Erleichterung“, sagte die Ministerin der Zeitung in einem gemeinsamen Interview mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). In einer weiteren Neuerung würden die Krankenkassen in die Pflicht genommen, Patienten zu beraten und dabei zu unterstützten, Ansprüche geltend zu machen. Hierzu könne sie auch Gutachten in Auftrag geben. „Das war bisher eine freiwillige Leistung“, so Bahr.
Weiter sollen Arztpraxen und Krankenhäuser künftig Mindeststandards zur Vermeidung medizinischer Fehler festlegen und den Umgang mit Patientenbeschwerden regeln. Bei der Zulassung von Vertragsärzten sollen dann auch Patientenorganisation ein Wort mit zu reden haben. Zudem dürfen Patienten genehmigungspflichtige Leistungen in Zukunft auch ohne Erlaubnis antreten, wenn ihre Kasse ihnen nach drei Wochen noch immer keinen Bescheid mitgeteilt hat. „Unser Leitbild ist der mündige Patient, der seine Rechte kennt und wahrnimmt“, sagte Bahr. Kein wie auch immer geartetes Patientenrechtegesetz könne aber eine Gesellschaft schaffen, in der keine Fehler passierten.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bezeichnete den Entwurf gegenüber der Zeitung als „Mogelpackung“. Aus seiner Sicht ändert sich nicht viel und verbessert sich noch weniger. Die Beweislastumkehr etwa bei groben Fehlern betreffe „nur ganz wenige Fälle“ und werde in diesen bereits heute von Gerichten so angewandt. Er kritisierte dagegen den nicht im Gesetz eingebrachten Anspruch von Patienten auf einen für Laien verständlich geschriebenen Patientenbrief. Erst wenn Betroffene verstehen könnten, was bei einer Behandlung geschehen sei, könnten sie einschätzen, ob eine Klage oder Beschwerde angebracht sei.
Auch die Linke warf der Regierung vor, der Entwurf greife zu kurz. „Ärzte und Leistungsanbieter bleiben praktisch ungeschoren, wenn die Lasten beim gesundheitspfusch nun auf die gesetzlichen Kassen verschoben werden“, sagte Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag.