Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat Nachbesserungen bei den Plänen zur Pflegereform und dem Patientenrechtegesetz gefordert. Auf einer Pressekonferenz in Berlin sagte der Verbandsvorsitzende Christian Zahn, er wünsche sich eine schnellere Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. „Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige warten darauf, dass bei der Begutachtung nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive oder psychische Verhaltensauffälligkeiten stärker erfasst werden.“ Dass dies mit Mehrkosten verbunden sei, sei von Anfang an klar gewesen. Er appellierte, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben und die Leistungen für Demenzkranke nicht erst 2013, sondern bereits Mitte dieses Jahres zu verbessern.
Auch beim geplanten Patientenrechtegesetz sieht Zahn noch Korrekturbedarf. So müssten die Patienten auf der einen Seite umfassend und in verständlicher Weise über die Änderungen informiert werden, damit ihre Rechte am Ende nicht geschwächt würden. Andererseits sieht Zahn dringenden Bedarf, mit dem Gesetz die ausufernden Individuellen Gesundheitsleistungen zu begrenzen oder eine hinreichende Bedenkzeit vorzusehen, um Patienten vor medizinisch-fragwürdigen Leistungen zu schützen. Zudem forderte er, dass Krankenkassen oder Medizinische Dienste im Fall eines erhärteten Verdachts auf Behandlungsfehler innerhalb einer verbindlichen Frist vollständige Einsicht in die Patientenakte erhalten sollen.