Die Elblandkliniken haben mit Enttäuschung auf den gestern kurzfristig von der Gewerkschaft Verdi anberaumten Warnstreik von Servicemitarbeitern der Tochtergesellschaft WGE reagiert. Diese wehren sich gegen Entlassungen und fordern höhere Abfindungen. Parallel läuft seit Montag aber auch eine dreitätige Klausurtagung der Klinikleitung mit Verdi, um in den Tarifverhandlungen für die nichtärztlichen Beschäftigten des kommunalen Krankenhauses voranzukommen. Nach Angaben der Klinikleitung wurden zum Verhandlungsort angereiste Streikteilnehmer schließlich von der Tarifkommission der eigenen Gewerkschaft zum Rückzug aufgefordert.
Die Elblandkliniken sind 2008 aus dem Zusammenschluss von insgesamt vier kommunalen Krankenhäusern hervorgegangen, die sich zuvor jeweils zu zweit zusammen getan hatten. Die Folge waren zwei separate Servicegesellschaften für die Speisenversorgung unter einem Dach. „Das ist eine Doppelstruktur, die sich wirtschaftlich auf Dauer nicht aufrecht erhalten lässt“, sagte Kliniksprecherin Daniela Bollmann bibliomed.de, „auch wenn wir als kommunales Klinikunternehmen natürlich dem Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region verschrieben sind.“ Die vorhandene Infrastruktur mache aber eine grundlegende Umstrukturierung notwendig, in deren Verlauf der Stellenabbau mittelfristig nicht zu umgehen sei. Dass dies für die betroffenen 48 Mitarbeiter hart sei, bestreite niemand. Die Vorwürfe von Gewerkschaftsvertretern aber, die Klinikleitung wolle langjährige Mitarbeiter mir nichts dir nichts vor die Tür setzen, wies Bollmann zurück. Verdi selbst zögere die Verhandlungen für einen Sozialtarifvertrag hinaus und stelle zudem Forderungen für die Abfindungen, die sich auf das 27-fache des Kapitals der betroffenen Servicegesellschaft summierten.
„Die momentane Situation ist für beide Seiten belastend und emotional. Die weitere Verschleppung der Verhandlungen und das Anheizen des Konflikts bringt aber niemanden weiter“, sagte Bollmann. Dass die ersten Kündigungen inzwischen ausgesprochen worden seien, ohne dass es zuvor eine Einigung mit der Gewerkschaft gegeben habe, sei allein dem Umstand geschuldet, dass die Servicegesellschaft im Prozess der Auflösung sei, sodass eine weitere Beschäftigung der betroffenen Mitarbeiter schlicht nicht mehr möglich sei.