In Rheinland-Pfalz hat das Kabinett heute die neue Hygieneverordnung aus der Feder von Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) beschlossen. Damit würden unter anderem die bestehenden Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Vermeidung nosokomialer Infektionen verbindlich gemacht, teilte ihr Ministerium heute in Mainz mit. Die Verordnung umfasse nicht nur Krankenhäuser, sondern auch Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyse, Vorsorge und Reha, sowie Tageskliniken, die nach einem Stufenmodell des RKI in Einrichtungen mit hohem oder geringerem Risiko eingeteilt werden. Die Träger sind künftig verpflichtet, die baulich-funktionellen und betrieblich-organisatorischen Voraussetzungen für die Einhaltung der Hygiene sicherzustellen.
Mit der Verordnung „betonen wir, dass die Verantwortung für die Hygiene in einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung Chefsache sein muss“, so Dreyer. Oberstes Ziel sei der Schutz der Patienten, aber auch des Personals vor Infektionen, die durch eine entsprechende Hygiene vermeidbar wären. Mit der Verordnung werde zudem die Verantwortung der Einrichtungsleitung für die Sicherstellung der erforderlichen Maßnahmen und Regelungen sowie die Ausstattung mit Hygienefachpersonal unterstrichen.