Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU in Bundesrecht durchgewunken. Damit steht der Einführung der „Blauen Karte EU“ nichts mehr im Wege. Für den neuen Aufenthaltstitel müssen Bewerber einen Hochschulabschluss und ein Arbeitsverhältnis hierzulande mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro nachweisen oder in Mangelberufen von 33.000 Euro. Auf eine Vorrangprüfung wird für beide Gruppen verzichtet, das Aufenthaltsrecht wird nach zwei Jahren erteilt, Familienangehörige sollen sofort uneingeschränkt arbeiten dürfen. Die Länderkammer begrüßt in ihrer schriftlichen Begründung die Verbesserungen in der Arbeitsmigration, bringt aber auch den Wunsch zum Ausdruck, die Blaue Karte auf Berufe auszuweiten, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss erforderten. So könnte etwa dem erhöhten Fachkräftebedarf in Pflege und Gesundheitswesen begegnet werden.
„Die Blaue Karte EU ist ein attraktives Instrument, um die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte zu fördern. Daher sollten auch die dringend benötigten Fachkräfte, deren Erwerbstätigkeit keinen Hochschulabschluss voraussetzt, von dieser Regelung profitieren.“ Hierzu soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Rechtsverordnung Berufe bestimmen, in denen durch eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung eine dem höheren beruflichen Bildungsabschluss vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden kann. Zudem solle die Bundesregierung Möglichkeiten schaffen, es Fachkräften aus Drittstaaten zu ermöglichen, auch ohne bestehenden Arbeitsvertrag für einen begrenzten Zeitraum einzureisen, mit dem Ziel der Arbeitssuche und bei berechtigter Erfolgsaussicht.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte das „positive Signal“ der Länderkammer. Damit mache der Rat das Bewusstsein für den bereits herrschenden Fachkräftemangel in der Pflegebranche öffentlich deutlich. „Die Pflegeberufe gehören schon längst auf die Liste der Mangelberufe“, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer. Die Initiative des Bundesrates sei daher richtig und unterstreiche die Dringlichkeit weiterer Maßnahmen. „Letztlich brauchen wir eine ‚Green-‘ und keine ‚Blue-Card‘, wie vom bpa gefordert“, so Meurer.