Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat die Teilprivatisierung der Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) durch den Verkauf einer Minderheitsbeteiligung an den privaten Klinikbetreiber Rhön untersagt. Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, hat das „Bündnis für eine kommunale HSK“ nun bis zum 5. April Zeit, die notwendigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln, um so einen Bürgerentscheid über die Zukunft der defizitären HSK zu erwirken.
Die Richter setzten damit den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus der vergangenen Woche außer Kraft, die dem Verkauf von 49 Prozent der Anteile an den HSK an die Rhön-Klinikum AG zugestimmt hatte. Medienberichten zufolge bot der private Konzern 300.000 Euro für das mit 100 Millionen Euro Schulden belastete Krankenhaus. Kritiker und Aktionsbündnis fürchteten aber eine Verschlechterung der Patientenversorgung und der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter infolge der Teilprivatisierung.
Die Stadt hat laut dem Bericht die Möglichkeit, vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu ziehen, um doch noch den Teilverkauf der HSK zu erwirken. Andernfalls drohe das Angebot der Rhön-Klinikum AG zu erlöschen. Es soll auf den 31. März befristet sein.