Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat auf Nachbesserungen am Versorgungsstrukturgesetz gedrängt. Das bereits im Parlament verabschiedete Reformpaket schränke den Zugang von gesetzlich krankenversicherten Krebspatienten zu hochqualifzierten und interdisziplinär organisierten Behandlungen im Krankenhaus ein und schließe die Kliniken weitgehend von der ambulanten onkologischen Versorgung aus – „nicht aus medizinischen Gründen, sondern ausschließlich zum Schutze der ökonomischen Interessen niedergelassener Ärzte“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum in Berlin.
Krebspatienten dürften künftig nur noch ausnahmsweise, nämlich im Falle eines schweren Verlaufs, ambulant in einer Klinik behandelt werden. Die Krankenhäuser wiederum würden nur dann zur ambulanten Versorgung zugelassen, wenn sie eine Kooperation mit einem niedergelassenen Onkologen eingegangen seien. „Angesichts der unrühmlichen Realität von hundertfachen Konkurrentenklagen von einzelnen niedergelassenen Ärzten und von Kassenärztlichen Vereinigungen gegen die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Krebstherapie setzt die Koalition mit dem Versorgungsstrukturgesetz keine fördernden Rahmenbedingungen“, so Baum. Viele Kliniken hätten aufgrund solcher Klagen bereits ihre Behandlungsangebote einstellen müssen, weiteren Häusern drohe dasselbe Schicksal. Neuzulassungen für Klinikambulanzen seien zurzeit ebenfalls nicht möglich, weil der Gemeinsame Bundesausschuss zunächst neue Richtlinien für Krankheitsarten und Verfahrensabläufe schaffen müsse. „Hier ist zu befürchten, dass das ganze Jahr 2012 zum Jahr des Stillstands bei der dringend notwendigen Verbesserung des Zugangs zur ambulanten interdisziplinären Krebstherapie wird“, sagte Baum.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist Krebs nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Jedes Jahr erliegen mehr als 218.000 Menschen an den Folgen einer Krebserkrankung.