Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) verleiht in diesem Jahr zum fünften Mal den mit 10.000 Euro dotierten Anerkennungs- und Förderpreis „Ambulante Palliativversorgung“. Anträge für den Preis können bis zum 31. März 2012 eingereicht werden. Die Ausschreibung richtet sich an Personen, Gruppierungen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um die Qualitätsentwicklung der ambulanten Palliativversorgung verdient gemacht haben. Eingereichte Projekte sollen einen wesentlichen Beitrag darstellen und über den eigenen Bereich hinaus wirken. Der Nachweis muss durch Forschungs- und Projektbeschreibungen, Fachgutachten sowie entsprechende Publikationen erfolgen.
Anträge für den Preis gehen an den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Aachener Straße 5, 10713 Berlin, eMail: dgp@palliativmedizin.de. Der Eingang wird den Bewerbern innerhalb von vier Wochen bestätigt. Die prämierten Arbeiten werden in einer Preisverleihung während des 9. Kongresses der Gesellschaft im September in Berlin vorgestellt. Zudem wird ein Bericht über die prämierten Arbeiten in der Zeitschrift für Palliativmedizin veröffentlicht. Die genauen Statuten des Förderpreises können im Internet abgerufen werden.