Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme die Pläne der EU-Kommission abgelehnt, die Zugangsvoraussetzungen zur Pflegeausbildung von zehn auf zwölf Jahre allgemeine Schulbildung anzuheben. Die Länderkammer fürchtet eine unnötige Einschränkung des Bewerberkreises werde den herrschenden Fachkräftemangel in der Pflege weiter verschärfen. Zudem bedeute die Anhebung für Deutschland eine de facto Akademisierung der Pflegeberufe und mindere dadurch deren Attraktivität für Schüler mit mittlerem Schulabschluss. „Das konkrete Bedürfnis für einen solchen Schritt ist nicht erkennbar“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats. Deutschland habe gute Erfahrungen mit einer zehnjährigen Schulbildung als Zulassungsvoraussetzung gemacht. Entscheidend für die Qualifikation von Krankenpflegekräften dürfe nicht die Dauer der schulischen Vorbildung, sondern der eigentlichen Ausbildung sein.
Hessens Sozialminister Grüttner (CDU) begrüßte den Beschluss der Länderkammer. „Wir können es uns nicht leisten, einen großen geeigneten Bewerberkreis von der Ausbildung auszuschließen und damit den drohenden Fachkräftemangel zu verschärfen“, sagte er am Freitag in Wiesbaden. Diese Ansicht teilt auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Eine Erhöhung der schulischen Voraussetzungen für die Kranken- und Altenpflegeberufe bedeutet in Deutschland, dass quasi nur noch Abiturienten Alten- und Krankenpfleger werden können“, sagte Geschäftsführer Bernd Tews. Tatsache sei aber, dass auch ein Schulabschluss nach zehn Jahren ausreichend qualifiziere. Durch neue Richtlinien werde der Fachkräftemangel verstärkt statt gelöst, was sich Deutschland bei stetig massiv steigenden Zahlen pflegebedürftiger Menschen nicht leisten könne „Wir hoffen, dass die EU-Kommission den Empfehlungen des Bundesrates entsprechend handeln wird und damit die Zugangsvoraussetzung nicht verändert“, so Tews. Auch die Bundesregierung hat sich bereits gegen die Anhebung der Zugangsvoraussetzungen ausgesprochen und angekündigt, sich in Brüssel weiter in diese Richtung einzusetzen.