Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Ministerien für Gesundheit und Familie haben nach zwei Jahren Arbeit ihre Eckpunkte für ein neues Pflegeberufegesetz vorgelegt. Als grundlegende Weichenstellungen schlagen die Experten aus den Bundes- und Länderressorts darin die Ablösung des Altenpflegegesetzes und des Krankenpflegegesetzes durch das neue Gesetz vor. In dessen ersten Teil soll die Zusammenlegung von Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung geregelt sein, im zweiten Teil die Einführung einer neuen akademischen Ausbildung.
Auch die Finanzierung soll künftig einheitlich erfolgen, ein konkreter Vorschlag findet sich in den Eckpunkten aber nicht, „da eine Verständigung über die Kostenverteilung Bund/Länder erforderlich ist, die auf Fachebene nicht erfolgen kann“. Allerdings werden vier mögliche Varianten dargestellt. In der ersten zahlen alle bisher an den Ausbildungskosten beteiligten Institutionen anteilmäßig in einen gemeinsamen Ausbildungsfonds ein, aus dem dann sämtliche Kosten aufgebracht werden. Hiervon erhoffen sich die Ideengeber, „gravierende Belastungsverschiebungen“ künftig zu vermeiden. In der zweiten Variante erfolgt die Ausbildungsfinanzierung komplett über einen Ausgleichsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Kostenträger nach SGB XI. Das Modell orientiert sich im Grundsatz an den bisherigen Strukturen, würde aber „zu einer Kostenentlastung der Länder im Umfang der Schulkosten für die bisherigen Schulplätze in der Altenpflegeausbildung und zu einer Belastung der Pflegebedürftigen führen“. Im dritten Szenario werden die Ausbildungskosten über einen Ausgleichsfonds finanziert, in den die GKV und die Kostenträger nach SGB XI zahlen, die Finanzierung der Schulkosten bleibt Aufgabe der Länder. Die vierte Variante sieht ebenfalls die Finanzierung der Ausbildungskosten durch den Ausgleichsfonds von GKV und Kostenträgern nach SGB XI und der Schulkosten durch die Länder vor. Allerdings sollen hier in einer Übergangsphase nach Inkrafttreten des Gesetzes näher festzulegende Teilbeträge der Schulkosten noch über den Ausbildungsfonds finanziert werden.
In die Diskussionen der Arbeitsgruppe einbezogen wurden auch die Pläne der EU-Kommission für die Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie und insbesondere zur Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für die Pflegeausbildung. Für ihre Eckpunkte gehen die Autoren aber davon aus, „dass in Deutschland auch zukünftig die – auf der Grundlage des mittleren Bildungsabschlusses zugelassenen - dreijährig an den Pflegeschulen ausgebildeten Pflegefachkräfte die stärkste Säule im Berufsfeld der Pflege bilden müssen“. Parallel müsse die Hochschulausbildung angesichts des zunehmenden Bedarfs an akademisch ausgebildeten Pflegefachkräften weiter auf- und ausgebaut werden. Beide Ausbildungsgänge sollten nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern zentrale Bestandteile einer gestuften und durchlässigen Pflegebildung sein.
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland begrüßte die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbietsgruppe. Mit der Generalistischen Ausbildung werde auf den Wandel der Bedarfe der Menschen und die strukturellen Veränderungen in der Altenhilfe reagiert. Sie folge dem guten Grundsatz, dass die Pflegenden künftig so viel wie möglich gemeinsam lernen und sich dann so viel wie nötig für bestimmte Einsatzfelder spezialisieren sollten, sagte Verbandsvorsitzender Hanno Heil.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist im März 2010 unter gemeinsamer Federführung des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzt worden, um Eckpunkte zu wesentlichen Aspekten eines neuen Pflegeberufegesetzes zu erarbeiten. Sie besteht aus jeweils zwei Vertretern der beiden Bundesressorts sowie jeweils vier auf Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder.