Teilen der CSU geht die am Sonntagabend getroffene Vereinbarung des Koalitionsausschusses zum Verbot der gewerbsmäßigen Förderung von Sterbehilfe nicht weit genug. Das schreibt die „Frankfurter Rundschau“ heute. Danach fürchten unter anderem die bayerische Justizministerin Beate Merk und der Vorsitzende der Unionsfraktion Johannes Singhammer, dass eine solche Gesetzgebung keine ausreichende rechtliche Handhabe gegen Organisationen liefert, denen keine kommerzielle Ausrichtung nachgewiesen werden kann. „Noch praktikabler wäre das Gesetz, wenn nicht nur die gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt würde, sondern jede organisierte Suizidbeihilfe – denn dass ein Gewinn beabsichtigt ist, lässt sich in der Praxis leicht verschleiern“, sagte Merk der Zeitung. Allerdings sei die Übereinkunft vom Sonntag ein erster Schritt und ein deutliches Signal gegen das Betreiben solcher Organisationen.