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Verbraucherschützer unzufrieden mit Patientenrechtegesetz

Einen Tag bevor der Referentenentwurf für das neue Patientenrechtegesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wird, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Stellungnahme Kritik geübt. Der Entwurf aus der Feder von Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück. So enthalte er hinsichtlich der Beweislast bei Behandlungsfehlern keine gerechte Verteilung zwischen Arzt und Patient. Die Verbraucherschützer fordern hier die Verpflichtung der Ärzte, den Patienten vor einem Eingriff ein detailliertes Aufklärungsprotokoll auszuhändigen. Auch zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen, also solchen Leistungen, die nicht von den Kassen erstattet werden und von den Patienten selbst zu bezahlen sind, fehlten klare Aufklärungspflichten. Der Bundesverband fordert daher umfangreiche Korrekturen.

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