Der assistierte Suizid des ehemaligen Bundesligafußballers Timo Konietzka hat die laufende Debatte zur Sterbehilfe weiter angeheizt. Der 73-jährige Schweizer Staatsbürger, der unheilbar an Gallenkrebs erkrankt war, beging am Montag Selbstmord, unterstützt durch den Schweizer Sterbehilfeverein Exit. Die Bundesärztekammer und die Deutsche PalliativStiftung verurteilten die legale Sterbehilfe und sprachen sich erneut gegen eine Legalisierung in Deutschland aus. Erst vor gut eineinhalb Wochen hatte die Bundesregierung angekündigt, erstmals einen Straftatbestand für die Sterbehilfe zu schaffen. Darunter soll aber nur die „gewerbsmäßige“ Sterbehilfe fallen. Kritiker fürchten, dies lasse Möglichkeiten offen, ein Verbot zu unterlaufen.
„Eine gute Palliativversorgung macht Tötung auf Verlangen überflüssig“, sagte der Vorsitzende der Deutschen PalliativStiftung Thomas Sitte. Seiner Ansicht nach ist der Wunsch nach Sterbehilfe Verzweiflung und Nichtwissen um die Alternativen geschuldet. „Denn alle belastenden Symptome schwerstkranker Kinder und Erwachsener können gelindert werden“, sagte er heute in Fulda. Zwar dürfe ein Mensch in schwerster Erkrankung selbstbestimmt jede künstliche Lebensverlängerung oder Therapie ablehnen oder abbrechen. „Niemand hat die gesetzliche Pflicht, weiter zu leben.“ Auch Suizid sei nicht strafbar. Das Bestimmungsrecht über das eigene Leben dürfe aber nicht an Zweite abgetreten und eine Tötung somit delegiert werden.
Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery schloss eine ärztliche Beteiligung an aktiver Sterbehilfe oder einem assistierten Suizid aus. Entsprechend hätten sich die Delegierten des Deutschen Ärztetages mit einer mehr als Zweidrittelmehrheit ausgesprochen. „Unsere Position ist eindeutig: Als Sterbehelfer stehen wir nicht zur Verfügung“, sagte Montgomery der „Rheinischen Post“. Auch seine Erfahrung zeige, dass ein über die Möglichkeiten der Palliativmedizin aufgeklärter Patient dies einem schnellen Freitod vorziehe.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch verteidigte die Pläne der Bundesregierung, das Verbot der Sterbehilfe auf kommerzielle Angebote einzuschränken. Während niemand finanzhielle Profite mit dem Freitod schwerstkranker Menschen machen dürfe, solle niemand strafrechtlich belangt werden, „der aus altruistischen Motiven und ohne jede Gewinnerzielungsabsicht Menschen in auswegloser Lage berät“, sagte er der „Welt“. Weitergehende Forderungen als das geplante „Verbot der gewerbsmäßigen Vermittlung“ lehne die FDP darum ab.
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) forderte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hingegen auf, „in einem Gesetzentwurf zu gewährleisten, dass auch tatsächlich alle Fälle einer bezahlten Sterbehilfe unterbunden werden“. Mit einer Begrenzung des Verbots auf die gewerbsmäßige Sterbehilfe drohten Schlupfwinkel für Organisationen wie den Schweizer Exit-Verein, der nur Mitgliedern beim Freitod hilft und somit nicht in die Kategorie einer profitorientierten Organisation fällt. „Immer wenn bei der Sterbehilfe Geld und eine gewisse Organisationsstruktur im Spiel sind, muss ein Verbot normiert werden“, sagte Busemann der Zeitung. Auch die bayerische Justizministerin Merk und der Fraktionsvize der Union im Bundestag Singhammer (beide CSU) hatten eine striktere Gesetzgebung gefordert.