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SPD beschließt Konzept für Pflegereform

Die SPD hat ein Konzept für eine eigene Pflegereform vorgelegt, sollte sie nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr die Regierung stellen. Das gestern in der Fraktion beschlossene „Orientierungspapier zur Reform der Pflegeversicherung“ setzt auf die stärkere Unterstützung Pflegebedürftiger, die Entlastung Pflegender, die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie der Arbeits- und Rahmenbedingungen professionell Pflegender und den Ausbau der Pflegeinfrastruktur. Zudem soll eine solidarisch finanzierte Bürgerversicherung Pflege eingeführt werden. Kapitalgedeckte private Zusatzabsicherungen lehnen die Sozialdemokraten weiter ab.

Im Einzelnen fordert die SPD in ihrem Papier die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffes mit dem Ziel „niemanden schlechter, aber viele besser“ zu stellen. Dazu gehöre auch die Stärkung von ambulanter Versorgung, Prävention und Rehabilitation und die Ausrichtung auf die Bedürfnisse demenziell oder psychisch kranker Menschen sowie pflegebedürftiger Kinder. Grundlage sollen die Empfehlungen des ersten hierfür eingesetzten Expertenbeirats sein, der ein neues Begutachtungsverfahren der Alltagskompetenz und eine Unterteilung in fünf Bedarfsgrade statt bislang drei Pflegestufen vorgeschlagen hatte.

Zudem sollen die Pflegeberatung ausgebaut und neue Wohnformen sowie assistenzgestützte Systeme stärker gefördert werden. Ein wichtiger Baustein ist für die SPD zudem die Weiterentwicklung der Qualitätsprüfungen sowohl in stationären Einrichtungen als auch bei ambulanten Pflegediensten, auf wissenschaftlich fundierter Grundlage. Auch die Pflegeforschung soll weiter gestärkt und noch mehr am Bedarf Pflegebedürftiger ausgerichtet werden.

Wichtiger Baustein der Reform ist die Weiterentwicklung der Prüfung ambulanter und stationärer Pflegequalität nach wissenschaftlich fundierten Grundlagen. Die Qualitätsprüfungen und Transparenzberichte müssen auf wissenschaftlich validen Indikatoren und Prinzipien beruhen. Externe und interne Instrumente zur Qualitätsprüfung
und –entwicklung müssen sinnvoll miteinander verschränkt werden.

Hinsichtlich der Entlastung pflegender Menschen und der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege will die SPD eine umfassende Beratung und Anleitung nach bundeseinheitlichen Standards gewährleisten und Richtlinien zur professionellen Unterstützung ehrenamtlichen Engagements erlassen. Zudem sollen die Ansprüche für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege von derzeit 1.510 auf 3.020 Euro pro Kalenderjahr erhöht werden und Angehörige bei plötzlich eintretender Pflegebedürftigkeit analog zum Kinderkrankengeld einen Anspruch auf Lohnersatzleistungen erhalten. Einen gesonderten Freistellungsanspruch mit Lohnersatzleistung soll es für die Begleitung eines sterbenden nahen Angehörigen geben. Das gerade erst von Bundesfamilienministerin Schröder durchgesetzte Familienpflegezeitgesetz wollen die Sozialdemokraten um den bislang fehlenden Rechtsanspruch ergänzen sowie die Pflegezeiten rentenrechtlich höher anrechnen.

Die Arbeits- und Rahmenbedingungen für professionell Pflegende will die SPD unter anderem durch die Reform der Ausbildung erreichen. Diese soll grundsätzlich gebührenfrei sein. Ob die Kosten von der gesamten Pflegebranche über eine bundeseinheitliche Ausbildungsplatzumlage getragen und durch eine Umlagefinanzierung oder die Einrichtung eines Ausbildungsfonds finanziert werden können, müsse aber noch geprüft werden. Auch in den Details der Ausbildungsgestaltung bleibt das Papier noch vage. Zwar sollen die drei existierenden Ausbildungen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einer „generalistischen Erstausbildung“ mit anschließender Spezialisierung zusammengeführt werden, Details hierzu müssten aber noch erarbeitet werden. Zur geplanten Novellierung der EU-Beruferichtlinie und der Anhebung der Zugangsvoraussetzungen zur Pflegeausbildung auf zwölf Jahre allgemeine Schulbildung wird keine Position bezogen.

Weiter fordert die SPD eine leistungsgerechtere Bezahlung für professionell Pflegende und Entlastung etwa durch den Abbau von Bürokratie und die Einführung EDV-gestützter Pflegedokumentation. Hierzu sollen gezielt Modellprojekte gefördert werden.

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