Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat grünes Licht für den Teilverkauf der Wiesbadener Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) an die Rhön-Klinikum AG gegeben. Die Richter hoben gestern eine von Gegnern der Veräußerung erwirkte einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden auf und gaben damit einer Beschwerde des Magistrats statt. Dieser kann nun wie von der Stadtverordnetenversammlung im Februar beschlossen 49 Prozent der Anteile an der HSK-Gruppe an den privaten Klinikkonzern übertragen. Zur Begründung hieß es, das Bürgerbegehren gegen den Teilverkauf sei zu spät eingeleitet worden, weil die gesetzlich vorgeschriebene Frist von acht Wochen mit dem grundsätzlichen Beschluss der Stadtverordnetensammlung zum Verkauf im November 2011 begonnen hatte und nicht erst mit dem Beschluss zur Veräußerung an die Rhön-Klinikum AG im Februar dieses Jahres. Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar.