Im Saarland hat das Arbeitsgericht Neunkirchen die fristlose Kündigung zweier Mitarbeiter eines Behindertenheims durch ihren Arbeitgeber bestätigt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf den Deutschen Anwaltverein meldet, sahen die Richter es als erwiesen an, dass eine Pflegerin einer Bewohnerin gegenüber tätlich geworden war und eine weitere Pflegerin zunächst fahrlässig ein falsches Arzneimittel verabreicht und dann statt einen Arzt zu informieren den Vorfall zu vertuschen versucht hatte. In beiden Fällen sei eine sofortige Entlassung der Mitarbeiterinnen gerechtfertigt. Geklagt hatte das Wohnheim, um die Kündigungen trotz fehlender Zustimmung des Betriebsrats durchsetzen zu können.