• News

Gericht bestätigt fristlose Kündigungen

Im Saarland hat das Arbeitsgericht Neunkirchen die fristlose Kündigung zweier Mitarbeiter eines Behindertenheims durch ihren Arbeitgeber bestätigt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf den Deutschen Anwaltverein meldet, sahen die Richter es als erwiesen an, dass eine Pflegerin einer Bewohnerin gegenüber tätlich geworden war und eine weitere Pflegerin zunächst fahrlässig ein falsches Arzneimittel verabreicht und dann statt einen Arzt zu informieren den Vorfall zu vertuschen versucht hatte. In beiden Fällen sei eine sofortige Entlassung der Mitarbeiterinnen gerechtfertigt. Geklagt hatte das Wohnheim, um die Kündigungen trotz fehlender Zustimmung des Betriebsrats durchsetzen zu können.

Newsletter abonnieren

  • 2x wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt

Bedingungen für Newsletterversand
Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons "Anmelden" erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info(at)bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.