Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat heute das von ihr in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zu den Sparbeiträgen der Krankenhäuser zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) des Berliner Staatsrechtlers Helge Sodan veröffentlicht. Darin fasst der ehemalige Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs und amtierende Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht zusammen, dass die den Kliniken mit dem GKV-Finanzierungsgesetz im Dezember 2010 auferlegten Sparbeiträge zwar seinerzeit verhältnismäßig waren, weil die GKV auf ein nicht unerhebliches Defizit zusteuerte. Durch die seitherige Finanzentwicklung und die aktuell angehäuften Reserven von 20 Milliarden Euro hätten sich die tatsächlichen Verhältnisse aber so erheblich gewandelt, dass der Gesetzgeber eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht habe. Da das Ziel der Sanierung der GKV inzwischen erreicht sei, gebe es keinen legitimen Zweck mehr für die auferlegten Sparbeiträge. Die entsprechende Regelung im GKV-Finanzierungsgesetz sei darum „mittlerweile verfassungswidrig geworden“, weil sie aufgrund ihrer Unverhältnismäßigkeit „ohne verfassungsrechtliche Rechtfertigung“ in die Berufsausübungsfreiheit der Krankenhäuser eingreife.