Die Bundesregierung will wie angekündigt einen neuen Straftatbestand gegen die gewerbsmäßige Sterbehilfe schaffen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat das Bundesjustizministerium einen ersten Gesetzentwurf erarbeitet, der eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe für die kommerzielle, also auf Gewinn ausgerichtete Hilfe zur Selbsttötung. Straffrei soll dagegen die Sterbehilfe im engsten Familienkreis oder allein durch Mitleid motivierte Dritte bleiben, berichtet die dpa, der der Entwurf vorlag. Auch der Austausch über eine mögliche Selbsttötung etwa in Internetforen soll demnach nicht unter das neue Gesetz fallen.