• News

Bis zu drei Jahre Haft für kommerzielle Sterbehelfer

Die Bundesregierung will wie angekündigt einen neuen Straftatbestand gegen die gewerbsmäßige Sterbehilfe schaffen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat das Bundesjustizministerium einen ersten Gesetzentwurf erarbeitet, der eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe für die kommerzielle, also auf Gewinn ausgerichtete Hilfe zur Selbsttötung. Straffrei soll dagegen die Sterbehilfe im engsten Familienkreis oder allein durch Mitleid motivierte Dritte bleiben, berichtet die dpa, der der Entwurf vorlag. Auch der Austausch über eine mögliche Selbsttötung etwa in Internetforen soll demnach nicht unter das neue Gesetz fallen.

Newsletter abonnieren

  • 2x wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt

Bedingungen für Newsletterversand
Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons "Anmelden" erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info(at)bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.