Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Neuregelung der Organspende beschlossen. Durch die darin eingeführte Entscheidungslösung wird jeder Bürger künftig regelmäßig zu seiner grundsätzlichen Spendenbereitschaft befragt und eine eventuelle Erklärung schriftlich dokumentiert. Für die breite Aufklärung der Bevölkerung sind die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen zuständig.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Union Jens Spahn (CDU) begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes. „12.000 Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein Spenderorgan, drei von ihnen müssen täglich sterben, weil sie vergeblich warten mussten, weil es keine Organspende für sie gab.“ Er sah es als erfreuliches Zeichen, dass der Bundestag mit so großer Mehrheit „heute etwas Gutes für viele Menschen in Deutschland tun“ könne.
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin und SPD-Vize Manuela Schwesig lobte das verabschiedete Gesetz. Organspenden könnten Leben retten, doch es stünden weitaus mehr Patienten auf den Wartelisten als Spenderorgane zur Verfügung stünden. Der Bundestag habe heute einen wichtigen Beitrag geleistet, um dieses Problem zu lösen. Mit den beschlossenen Neuregelungen solle jeder Mensch in die Lage versetzt werden, sich ernsthaft mit der Frage nach seiner eigenen Spendenbereitschaft zu befassen.