Um Fehl-, Über- und Unterversorgung wirksam abzubauen, fordern die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine patientenorientierte Planung der ärztlichen Versorgung. Grundlage soll der tatsächliche Bedarf der betroffenen Bevölkerung sein, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband gestern in Berlin mit. Heute werde die erforderliche Zahl der Ärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl einer Region festgelegt, unabhängig davon wie alt, arm oder krank die Menschen sind. Ein aktuelles Gutachten des IGES-Instituts zeige, dass es möglich sei, Faktoren wie Alter, Geschlecht, sozioökonomische Situation und Krankheitslast der Versicherten bei der Festlegung des Ärztebedarfs zu berücksichtigen. Um die Vorschläge umzusetzen, müsste der G-BA die Bedarfsplanungsrichtlinie entsprechend ändern. Darüber hinaus fordern die Patientenvertreter mehr Beteiligungsrechte.
Link: Neuordnung der ärztlichen Bedarfsplanung (Kurzfassung)