Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurden gestern Experten zur geplanten Arzneimittel-Novelle der Bundesregierung gehört. Auf weitgehende Zustimmung stießen dabei die im Entwurf vorgesehene Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz vor gefälschten Medikamenten sowie die beabsichtigte Schaffung eines Gemeinschaftskodexes zur Überwachung neu entdeckter Nebenwirkungen bereits auf dem Markt befindlicher Arzneimittel. Kritik ernteten hingegen die geplanten Änderungen am Heilmittelwerbegesetz.
Zur Anpassung an die europäische Rechtsprechung plant die Bundesregierung laut dem Informationsdienst des Deutschen Bundestages Lockerungen des Werbeverbots für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht darin die Gefahr, dass bei den Verbrauchern „eine neue Sorglosigkeit“ entstehen könne, wenn etwa rezeptfreie Schlaf- und Beruhigungsmittel beworben würden. Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel hätten Nebenwirkungen und bargen bei längerer oder übermäßiger Einnahme beträchtliche Risiken bis hin zu „Organschäden, Sucht und Tod“. Auch dass der Entwurf es ermöglicht, künftig mit Patientenschicksalen oder Gutachten zu werben, stieß in der gestrigen Anhörung auf deutliche Kritik, etwa durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe oder die Bundesärztekammer.
Der vzbv wandte sich in der Anhörung zudem gegen die Pläne der Bundesregierung, ausländischen Versandapotheken zu untersagen, deutschen Kunden Rabatte zu gewähren. Eine solche Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen im Versandhandel ginge vor allem zu Lasten chronisch kranker Menschen hierzulande, denen erhebliche Zuzahlungen für ihre Medikamente drohten. Die Europäische Gesellschaft für Versandhandelsapotheken machte europarechtliche Bedenken gegen die entsprechenden Passagen im Gesetzentwurf geltend.
Ein kompletter Mitschnitt der gestrigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zur geplanten Arzneimittel-Novelle steht in der Mediathek des Deutschen Bundestages bereit.