Einen Tag vor der abschließenden Lesung des neuen Psych-Entgeltgesetzes und der darin enthaltenen Regelungen zur Klinikfinanzierung im Bundestag haben Krankenhäuser und Gewerkschaft noch einmal ihre Kritik an den konkreten Vorhaben erneuert. Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) bemängelten den einmaligen und lediglich hälftigen Ausgleich der Tarifkostensteigerungen, der in keinem Verhältnis zu den aktuellen Finanzbelastungen der Krankenhäusern stehe. Die Fortschreibung der Mehrleistungsabschläge setze zudem den Einspardruck auf die Krankenhäuser fort. „Angesichts der Milliardenüberschüsse der Krankenkassen ist es nicht gerechtfertigt, einen Abschlag zu Lasten der Krankenhäuser, der zur Vermeidung eines vermuteten Milliardendefizits der Krankenkassen eingeführt wurde, aufrecht zu erhalten“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes Manfred Witkowski.
Die CKiD halten an ihrer Forderung fest, ab 2013 den vollen Orientierungswert als Obergrenze für die jährliche Anpassung der Landesbasisfallwerte anzusetzen. Die stattdessen vorgesehene Fortschreibung der Entwicklung der Grundlohnrate als maßgebliche Orientierungsgröße verfehlte das Ziel, die Kostenentwicklungen der Krankenhäuser künftig besser zu berücksichtigen. „Drastischer könnte der Widerspruch zu den Ankündigungen der Politik und den Erwartungen der Kliniken im Blick auf die Ablösung der Grundlohnrate durch den Orientierungswert nicht sein“, sagte Witkowski.
Auch die Gewerkschaft für Krankenhausärzte Marburger Bund (MB) forderte die Regierung auf, keine Abstriche bei der finanziellen Entlastung der Krankenhäuser zu machen. Die Kliniken hätten Anspruch auf einen fairen Lastenausgleich. „Das schließt eine vollständige Refinanzierung von Tariferhöhungen ein“, sagte MB-Vize Andreas Botzlar heute in Berlin. Für eine breite und wohnortnahe Versorgung bräuchten die Kliniken eine verlässliche und solide Basisfinanzierung. Dazu müsse die bisherige Budgetierung nach Maßgabe der Grundlohnrate durch einen vom Statistischen Bundesamt berechneten Orientierungswert ersetzt werden, der die Preisentwicklung bei Personal- und Sachkosten im Krankenhaus adäquat widerspiegelte. Dass die im Entwurf zum Psych-Entgeltgesetz vorgesehenen Regelungen zur Krankenhausfinanzierung die anteilige Berücksichtigung von Kostensteigerungen vorsähen sei zwar eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. „Ziel muss es aber sein, dass sich dieser Orientierungswert in den Preisen für Krankenhausleistungen vollständig und nicht nur anteilig abbildet“, so Botzlar.
Die Gewerkschaft kritisierte zudem auch die Länder, weil sie ihren Investitionsverpflichtungen gegenüber den Krankenhäusern nicht nachkämen, was wiederum dazu führe, dass diese ihre Betriebsmittel nicht zu 100 Prozent in den Betrieb steckten, sondern große Teile der Einnahmen etwa von Privatpatienten in Investitionsmittel umlenkten. Damit trügen die Länder durch ihre Untätigkeit maßgeblich zu den Personaleinsparungen in den Krankenhäusern und zu dem Verschiebebahnhof bei, der schon seit Jahren die Krankenhausfinanzierung in Deutschland präge.