Union und FDP haben die parlamentarischen Weichen für die private Pflegevorsorge gestellt. Gestern legten die Fraktionen dem Gesundheitsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag für das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) vor, um den sogenannten Pflege-Bahr noch zu integrieren. Der Ausschuss wird sich am 25. Juni in einer öffentlichen Anhörung mit der Zusatzversicherung befassen. Der Bundestag soll noch vor der Sommerpause über das komplette Reformpaket abstimmen, das im Januar kommenden Jahres in Kraft treten soll.
Nach Angaben des Pressedienstes des Deutschen Bundestags sieht der Antrag eine Zulage von fünf Euro pro Monat bei einer freiwillig abgeschlossenen Zusatzversicherung für den Pflegefall vor. Der Versicherungsvertrag muss eine Mindesteinlage von zehn Euro im Monat sowie eine Auszahlung von mindestens 600 Euro monatlich für die höchste Pflegestufe III vorsehen. Die Versicherungsunternehmen dürfen Antragsteller zudem nicht wegen gesundheitlicher Risiken ablehnen, dafür aber die Prämien nach Alter staffeln. Für die Zulagen wolle der Bund im kommenden Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen, womit rund 1,7 Millionen Verträge gefördert werden könnten.