Der Bundesrat hat heute das neue Transplantationsgesetz mit den Regelungen zur sogenannten Entscheidungslösung beschlossen. Dadurch kann das im Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetz wie vorgesehen in Kraft treten. Es sieht vor, dass jeder Bundesbürger künftig regelmäßig zu seiner grundsätzlichen Spendenbereitschaft im Todesfall befragt werden soll. Eine Antwortpflicht ist aber nicht vorgesehen. Zudem werden mit dem Gesetzespaket EU-rechtliche Vorgaben zur Organtransplantation umgesetzt und EU-weit einheitliche und klare gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit hergestellt.
Neben den hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen geht es vor allem um verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern. So werden Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen, die den Gesamtprozess der Organspende koordinieren. Zudem wird mit dem Gesetz die Absicherung von Lebendspendern entscheidend verbessert und umfassend geregelt.