Der Bundestag hat gestern mit der Mehrheit von Union und FDP das Psych-Entgeltgesetz beschlossen. In dem vom Gesundheitsausschuss überarbeiteten Entwurf sind neben den Regelungen zur Einführung eines pauschalen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, Übergangszeiten und Vergütungsvereinbarungen auch die Bestimmungen zur allgemeinen Krankenhausfinanzierung enthalten. Die Grünen hatten sich in der abschließenden Abstimmung enthalten.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wiederholte ihre Kritik an dem Gesetz. Der beschlossene Tarifausgleich von 280 Millionen Euro helfe zwar, die erdrückende Personalkostenlast der Kliniken zu mindern, das Geld müsse nun aber auch schnell ankommen. Zudem bleibe eine Personalkostenlücke von einer Milliarde Euro bestehen und die weiter allein von den Krankenhäusern zu tragende Morbiditätslast. Unverständlich und ungerechtfertigt seien angesichts der Milliardenüberschüsse in der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Gesundheitsfonds zudem die festgeschriebenen Kürzungen für die Krankenhäuser im Jahr 2014.
„Offensichtlich hat die Diffamierungskampagne der Krankenkassen gegen die Leistungen der Krankenhäuser Erfolg“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum heute in Berlin. Den Krankenhäusern zu unterstellen, sie würden nicht notwendige medizinische Leistungen erbringen, sei eine Behauptung, mit der in unverantwortlicher Weise Patienten verunsichert würden.