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Paritätischer für Verbot kommerzieller Sterbehilfe

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Eine Kommerzialisierung bedeute eine qualitative Änderung in der Praxis der Sterbehilfe, weil das aktive und vermeintlich einfache Beenden des Lebens zum Gegenstand geschäftlicher Tätigkeit werde statt des Bestrebens Leidenden Hilfe im Leben und im Sterben anzubieten. Zudem sei auch die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass durch eine scheinbare Normalität der unterstützten Selbsttötung gerade für schwerkranke und alte Menschen ein empfundener oder tatsächlicher Erwartungsdruck entstehe, ihren Angehörigen oder der Gemeinschaft nicht dauerhaft zur Last zu fallen. Besonders hervor hob der Wohlfahrtsverband in diesem Zusammenhang die Bedeutung der palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung.

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