Mehr als 11.000 Patienten haben im vergangenen Jahr Beschwerde bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern eingereicht. Bearbeitet wurden davon 7.452, in 2.287 Fällen ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel festgestellt. In 1.901 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt und dem Patienten ein Entschädigungsanspruch zugesprochen. Das teilte die Ständige Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gestern in Berlin bei der Vorstellung der Behandlungsfehler-Statistik 2011 mit. Insgesamt fällten die ärztlichen Stellen 97 Entscheidungen mehr als 2010, hatten aber auch 97 Beschwerden mehr vorliegen als im Vorjahr.
Seit zwölf Jahren werden die Ergebnisse der Gutachter und Schlichter bundesweit erfasst und ausgewertet und von der Ärzteschaft für Fortbildungs- und Qualitätssicherungsveranstaltungen aufbereitet, um Strategien zur Fehlervermeidung zu entwickeln. Eine völlig fehlerfreie Behandlung werde es aber nie geben, sagte der Vorsitzende der Konferenz Andreas Crusius. „Schon daraus resultiert die Verpflichtung, alles dafür zu tun, das Risiko so klein zu halten wie irgend möglich.“
Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren laut der gestern vorgestellten Statistik wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In den Krankenhäusern stieg die Zahl der nachgewiesenen Fehler bei Kniegelenkarthrose und Unterarmfrakturen leicht an. Deutlich reduziert haben sich hingegen die bestätigten Fehler in der Behandlung von Brustkrebs durch niedergelassene Mediziner. Insgesamt bewerten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen nach Angaben der Ärztekammern gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland.