Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) erhält eine Sonderzahlung für seine zusätzlichen Aufwendungen im Zuge der EHEC-Krise im vergangenen Jahr. Klinikum und gesetzliche Krankenkassen einigten sich auf einen Ausgleich in Höhe von 1,5 Millionen Euro, der als freiwillige Leistung zur Würdigung der professionellen und engagierten Leistung des UKSH in dieser Ausnahmesituation gewährt werde, da das Fallpauschalensystem der DRG Abgeltungen zusätzlicher Aufwendungen nicht vorsehe, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung.
„Die Einigung ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs und beweist, dass die Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein funktioniert.“ Für Kosten der länderübergreifenden Krise, die nicht von der GKV getragen werden könnten, sei jetzt aber eine Lösung durch die Politik gefordert. Es dürfe nicht sein, dass nur die Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten und die betroffenen Krankenhäuser die Kosten einer Epidemie tragen müssten, die die gesamte Gesellschaft betreffe.