In Mecklenburg-Vorpommern haben auch gestern wieder Beschäftigte der ambulanten Pflegedienste gegen einen Schiedsspruch zur künftigen Vergütung ihrer Arbeit protestiert. Nach Angaben des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) demonstrierten in Schwerin etwa 800 bis 1.000 Pflegekräfte und machten unter anderem mit einem Autokorso auf sich aufmerksam. Der Schiedsspruch führt ihrer Ansicht nach zu einer faktischen Absenkung der Vergütungen. Die Krankenkassen bestreiten das.
„Nach Abzug aller Kosten bleibt für manche Leistungen nur noch eine Vergütung unterhalb des Mindestlohns“, sagte bpa-Vizepräsidentin Susanne Pletowski gestern in Schwerin und kündigte „einen heißen Sommer“ an. Die Zeit der Geduld sei vorbei. Der bpa sieht die 6.500 Beschäftigten in der ambulanten Pflege in Mecklenburg-Vorpommern durch die neuen Vergütungsregelungen in ihrer Existenz bedroht. Zwar erhöhten sich die Preise für einige Leistungen, sänken aber für andere. Bei den Wegkosten reduziere sich die Vergütung um 20 Prozent. „Wenn die Landesregierung nicht umgehend eingreift, wird sie nur noch zusehen können, wie die Pflege kaputtgespart wird“, so Pletwowski.
Die betroffenen Krankenkassen, die AOK Nordost, die IKK Nord, der BKK-Landesverband Nordwest, die Knappschaft und die Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland, riefen die Pflegeverbände gestern hingegen zur Mäßigung auf. Die Proteste gegen angebliche Vergütungskürzungen bei der häuslichen Krankenpflege verunsicherten Bürger und Patienten. Der kritisierte Schiedsspruch sei im Zuge eines unabhängigen und rechtsstaatlichen Verfahrens und ausschließlich auf Grundlage objektiver Kriterien und ermögliche sehr wohl weiterhin die tarifgerechte Vergütung. Tatsächliche verschiebe sich die Vergütung zugunsten der medizinischen Leistungen, während etwa Fahrtkosten und Wegeaufwendungen nur noch abgerechnet werden, wenn sie auch tatsächlich anfallen. Das heißt, werden mehrere Pflegebedürftige ambulant versorgt, die unter einem Dach wohnen, werden auch nur noch einmal Fahrtkosten übernommen. So würden Anreize für die Pflegedienste geschaffen, Synergien zu erschließen. Zudem enthielten die neuen Vergütungsregelungen auch Preissteigerungen etwa bei pflegeaufwändigeren Leistungen wie dem Anlegen von Wundverbänden.