Der Bundestag hat heute dem sogenannten Psych-Entgeltgesetz zur Einführung einer auf Fallpauschalen basierenden Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zugestimmt. Darin enthalten sind auch Regelungen zur Finanzierung der Krankenhäuser, wie die anteilige Berücksichtigung des Orientierungswertes bei der Vergütung ergänzend zur Grundlohnrate als Obergrenze für den Preisanstieg und der teilweise Ausgleich der Personalkostensteigerungen in Höhe von 280 Millionen Euro. Letzterer könne nun noch in diesem Jahr an die Kliniken fließen, sagte Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) im Anschluss an die Entscheidung der Länderkammer. Diese sah von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab, obwohl der Gesundheitsausschuss dies empfohlen hatte.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die Billigung des Gesetzes und vor allem den Beschluss der Finanzierungshilfen. Sie müssten in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband nun schnellstens konkretisiert werden, um so bald wie möglich rückwirkend für das laufende Jahr in die Fallpauschalen einzufließen. Den Krankenhäusern blieben dann allerdings noch immer ungedeckte Lasten von mehr als eine halbe Milliarde Euro, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Er kritisierte zudem die für 2014 vorgesehene erneute Kürzung der Klinikvergütungen über die Ausweitung der Mehrleistungsabschläge. „Das entzieht den Häusern circa 370 Millionen Euro.“ Mit Blick auf die Milliardenüberschüsse im GKV-System würden die Krankenhäuser hier ohne Not weiter belastet.
Ebenso enttäuschend sei das Festhalten an der sogenannten doppelten Degression, die zu Vergütungskürzungen bei allen Kliniken eines Bundeslandes führt, wenn mehr Leistungen erbracht werden müssen. Es sei darauf zu hoffen, dass die Abarbeitung des mit dem Gesetz vorgesehenen Forschungsauftrages zur Leistungsentwicklung zu einer fairen und fehlanreizfreien Vergütung stationärer Leistungen führe.
Zu begrüßen ist für die DKG der Einstieg in das Konzept des Kostenorientierungswertes ab dem kommenden Jahr, mit dem die starre Grundlohnanbindung endlich verlassen werden könne, wenn die Kassen die Verhandlungen nicht blockierten. Dass die Koalition nur ein Drittel der Differenz zur herkömmlichen Grundlohnrate als Verhandlungsspielraum freigibt, müsse aber als halbherzige Loslösung von der Grundlohnraten-Budgetierung bezeichnet werden. „Die Krankenhäuser setzen schon jetzt auf eine gesetzliche Weiterentwicklung, die zu einer deutlich höheren Rate des Kostenorientierungswertes führen muss“, sagte Baum heute in Berlin.