Die gesetzlichen Krankenkassen und die Hebammen haben in den festgefahrenen Vergütungsverhandlungen eine Teileinigung erzielt. Rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres übernehmen die Kassen die erneut gestiegenen Haftpflichtprämien für die freiberuflichen Geburtshelferinnen in voller Höhe. Hinsichtlich der eigentlichen Honorarsteigerungen konnte aber noch kein Kompromiss gefunden werden.
Der Ausgleich für die Prämienerhöhungen bedeutet nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes ein Vergütungsplus von 25,60 Euro für eine im Geburtshaus betreute Entbindung sowie 78 Euro für eine Hausgeburt. Insgesamt erhöhten sich die Zahlungen der Kassen für die in der Geburtshilfe tätigen Freiberuflerinnen um rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Teil der Verhandlungen sei damit „zu einem guten Ende geführt“ worden, teilte der Spitzenverband heute mit. Der Bund freiberuflicher Hebammen, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Deutsche Hebammenverband sehen darin hingegen „lediglich die Wiederherstellung des Status quo vor der Prämienerhöhung“. An der seit Jahren völlig unbefriedigenden Vergütungssituation der Hebammen habe sich hingegen nichts geändert. In den weiteren Verhandlungen mit den Kassen gehe es nun darum, die Vergütungen freiberuflicher Hebammen so anzupassen, dass sie ihren Lebensunterhalt künftig aus eigener Kraft bestreiten könnten.
Der GKV-Spitzenverband hatte in den Vergütungsverhandlungen nach eigenen Angaben eine Honorarsteigerung von zehn Prozent angeboten. Leider hätten die Hebammenverbände dies aber „kompromisslos abgelehnt und angekündigt, jetzt die Schiedsstelle anzurufen“. Die Kassen seien aber weiter verhandlungsbereit.