Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hat vor den Folgen der DRG-Finanzierung der Krankenhäuser und Bonussysteme für Ärzte gewarnt und die Verantwortlichen im Gesundheitssystem aufgefordert, Fehlentwicklungen zu thematisieren und zu beseitigen. „Wir sind der Überzeugung, dass sich die Prinzipien medizinischer Prozesssteuerung, ökonomischen Denkens und ärztlicher Fürsorge nicht ausschließen. Die zunehmende betriebswirtschaftliche Fremdbestimmung allerdings verminderte in erheblichem Maße die Möglichkeiten der Anteilnahme und der geduldigen Zuwendung“, erklärten der amtierende Vorsitzende, der Generalsekretär sowie der ehemalige Vorsitzende der DGIM heute in einer auch vom Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) unterstützten Erklärung. Nachdrücklich werden darin finanzielle Bonus- oder Malussysteme abgelehnt, die eine am Patientenwohl orientierte Arzt-Patienten-Beziehung belasten.
Konkret befürchten die Fachgesellschaften der Internisten, dass die Bonusverträge gegen die ärztliche Berufsethik verstoßen, wenn sie wirtschaftliche Unternehmensziele eines Krankenhauses über das Patientenwohl stellen. Fallzahl- oder umsatzabhängige Bonusverträge verleiteten Ärzte zu großzügigen Indikationsstellungen und machten sie dadurch korrumpierbar. Patientenseitig führe die Veränderung der Ziele ärztlicher Tätigkeit zu einem tiefgreifenden Vertrauensverlust. Neue Arztgenerationen erlernten zudem von Grund auf eine falsche Priorisierung ihrer Aufgaben. Dies alles werde das Vertrauen der Gesellschaft in das Gesundheitssystem langfristig negativ beeinflussen.
In den Krankenhäusern hat sich nach Ansicht von DGIM und BDI in den vergangenen Jahren durch die Abrechnung nach Fallpauschalen bereits ein Wandel von Einrichtungen der Daseinsfürsorge hin zu Unternehmen oder Krankenhauskonzernen vollzogen. Diese forderten von ihren Ärzten mehr Fälle pro Arzt und höhere Erlöse pro Bett. „Organisiert wie Industrieunternehmen werden Krankheiten zur Ware, Ärzte zu Anbietern und Patienten zu abgerechneten Fällen“, kritisieren die Internisten.
In der heute in Wiesbaden veröffentlichten Erklärung unterstützten die Fachgesellschaften gleichwohl „uneingeschränkt Bemühungen, ein Anreizsystem zu generieren, um die Qualität der medizinischen Versorgung nach definierten und messbaren Kriterien zu verbessern“. Beispiele seien etwa Optimierungen der Prozessabläufe, die Einführung neuer und verbindlciher Standards, sogenannter Standard Operating Procedures, sowie berufsgruppenübergreifende Fort- und Weiterbildungen.