Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hat die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das sogenannte Krebsplan-Umsetzungsgesetz als unzureichend bezeichnet. „Das Ziel, die Situation für die Patienten zu verbessern, wird mit dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf noch nicht umfassend erreicht“, sagte der Geschäftsführende Vorstand Uwe Deh heute anlässlich der Verbändeanhörung im BMG zum Referentenentwurf. Entscheidend sei, dass Patienten, Angehörige und Ärzte gesicherte und verständliche Informationen darüber erhielten, welche Therapie für eine konkrete Krebsbehandlung die beste ist und wo es die beste Behandlung gibt. Er sei besorgt, „dass wir eine große Chance vergeben, wenn wir jetzt nicht konsequent handeln“.
Dazu zähle vor allem, dass bundesweit einheitliche Daten zur Verfügung ständen. „Der jetzige Flickenteppich von mehr als 50 Krebsregistern muss abgelöst werden durch aussagefähige, übergreifende und transparente Daten“, so Deh. Die derzeitigen regionalen Register seien häufig viel zu kleinteilig mit zu niedrigen Fallzahlen und entsprechend häufigen Fehlerquellen.
Mit dem Krebsplan-Umsetzungsgesetz will die Bundesregierung das erste der vier Handlungsfelder des Nationalen Krebsplans, die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung, umsetzen und die Inanspruchnahme der entsprechenden Untersuchungen steigern. Im Referentenentwurf sind klinische Krebsregister vorgesehen, deren jeweiliges Einzugsgebiet auf Landesebene festgelegt werden soll. Mehrfachmeldungen sollen durch einen Datenaustausch vermieden werden. Für die Finanzierung der Register sollen die Länder einstehen, die Betriebskosten die Krankenkassen übernehmen.