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bpa lobt Teile des neuen Landesheimgesetzes

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat die in der vergangenen Woche vorgelegten Eckpunkte der baden-württembergischen Landesregierung für das neue Heimgesetz in Teilen gelobt. So sei es richtig, dass betreute Wohnanlagen, ambulante Dienste, Tagespflegeeinrichtungen sowie selbst organisierte Wohngemeinschaften mit bis zu acht Bewohnern weiter nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fielen. Dies sei nicht erforderlich, weil der betreute Personenkreis im häuslichen Umfeld lebe und deshalb kein ordnungsrechtliches Schutzbedürfnis bestehe.

Keine Verbesserungen bringe das Gesetz hingegen für die Pflegeheime. „Wer die stationäre Pflege als unerlässliches und in seiner Bedeutung zunehmendes Element der Pflegelandschaft begreift, muss Pflegeheime stärker in den Fokus rücken, wenn es um die Ermöglichung eigenständiger Wege in der Versorgung geht“, sagte bpa-Landeschef Rainer Wiesner am Freitag in Stuttgart. Eine innovative Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft erfordere auch Spielräume in der stationären Pflege.

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