Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) unterstützt den jüngsten Beschluss des bayerischen Kabinetts im Bundesrat, einen Antrag zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts der Krankenhäuser einzubringen.
„Die steigenden Kosten in den Kliniken können durch die Erlöse immer weniger gedeckt werden. Dies gefährdet die Leistungsfähigkeit der Kliniken zunehmend. Außerdem müssen Fehlanreize und Ungerechtigkeiten im Vergütungssystem dringend beseitigt werden. Deshalb begrüßen wir die Initiative der Staatsregierung ausdrücklich“, sagte BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein.
Vor allem zwei Vorschriften bereiten den bayerischen Krankenhäusern Probleme: Kliniken, die ihre Leistungen gegenüber dem Vorjahr steigerten, müssten Abschläge in der Vergütung hinnehmen und zusätzlich werde der landesweit einheitliche Preis für Krankenhausbehandlungen abgesenkt. Auf diese Weise erlitten alle Kliniken, auch solche ohne Leistungssteigerungen, Einbußen. Diese „Kollektivhaftung“ sei, so Hasenbein, „ungerecht und fehlsteuernd“.
Außerdem fordern die Kliniken eine bessere Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen bei der Kalkulation des Landesbasisfallwerts. Zwar sei mit dem Psychiatrie-Entgeltgesetz beschlossen worden, einen solchen „Kostenorientierungswert“ einzuführen, doch unterliege dieser erheblichen Beschränkungen. Um die Finanzen der Krankenkassen zu schonen, dürfe die tatsächliche Kostenentwicklung jedoch nur zu einem Teil berücksichtigt werden.„Dies treibt die Krankenhäuser immer tiefer in die Unterfinanzierung. Diese Begrenzung ist nicht akzeptabel“, kommentiert BKG-Geschäftsführer Hasenbein diese Regelung.
Genau diesen beiden Sachverhalten widme sich der Entschließungsantrag, den der Freistaat Bayern im Bundesrat einbringen werde. Die Bundesregierung solle aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese beiden Punkte korrigiert.