Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery hat sich erneut klar gegen jede Form des ärztlich assistierten Suizids ausgesprochen. Er begrüße die Pläne der Bundesregierung, gewerbliche und organisierte Sterbehilfe per Gesetz zu verbieten. „Wenn das Justizministerium aber damit die gesetzlichen Grundlagen für Ärzte als Sterbehelfer schaffen will, dann lehnen wir das strikt ab“, sagte Montgomery in einem Pro & Contra-Beitrag der „Ärzte Zeitung“. Aufgabe des Arztes sei es, das Leben seiner Patienten zu erhalten, ihre Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. Wie in der vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten Muster-Berufsordnung festgelegt, dürften Ärzte aber keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.
Für den Allgemeinmediziner Anton Wohlfart hingegen ist gerade dieser Teil der Muster-Berufsordnung ein anmaßender Paragraph, den die meisten Landesärztekammern so nicht übernommen hätten. „Es geht hier um die sehr seltenen und sehr schwierigen Entscheidungen in Einzelfällen“, so Wohlfart, der Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben ist. Er selbst habe in seiner 36-jährigen ärztlichen Arbeit zweimal auf eine wiederholte flehentliche Bitte hin Beistand zu einem selbstbestimmten Tod mit Medikamenten geleistet, „einem sicheren, schmerzfreien, ästhetischen und würdevollen Sterben“. Seine Frage laute, warum das unfreiwillige, sogenannte ‚natürliche‘, langsame und fremdbestimmte Sterben besser oder moralischer sein solle als der freiwillige, selbstbestimmte, schnelle Tod.