Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf für das Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz beschlossen. Er greift zwei zentrale Bereiche des 2008 gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiierten Nationalen Krebsplanes auf. Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) bezeichnete die vorgesehenen Neuregelungen als notwendig, „da Deutschland wie vergleichbare Industrienationen angesichts des demographischen Wandels vor wachsenden Herausforderungen in der Krebsbekämpfung steht“. Eine Krebsfrüherkennung nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand und eine Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung durch klinische Krebsregister seien deshalb unverzichtbar, „um bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen weitere Fortschritte zu erzielen“, sagte Bahr gestern in Berlin.
Der Gesetzentwurf sieht zum einen vor, dass künftig auch für die Vorsorgeuntersuchungen für Darm- und Gebärmutterhalskrebs Bürger ab einem bestimmten Alter persönlich eingeladen werden. Bislang galt dies nur für das Brustkrebs-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Die Details für diese Ausweitung der Vorsorge soll der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb der nächsten drei Jahre festlegen. Zudem soll auch besser über die Früherkennungsprogramme informiert werden und diese mit einer Qualitätssicherung und Ergebniskontrolle versehen werden. Zum anderen sollen die Länder bis 2018 flächendeckend klinische Krebsregister mit festgelegtem Aufgabenprofil einrichten. So sollen Daten über Auftreten, Behandlung und Verlauf von Krebserkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung möglichst vollzählig erfasst und ausgewertet werden können. Finanzieren sollen die Register die gesetzlichen Krankenkassen, da sie der Qualitätssicherung dienten. Die Fördervoraussetzungen hierfür soll der Spitzenverband der Kassen festlegen.
Gegen letzteres wehren sich die Länder. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Baden-Württemberg gestern sagte, hätten die Ressortchefs der Länder Ende Juni ein Mitspracherecht gefordert. „Da geht es ja auch um unser Geld“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage. Zudem hätten die Gesundheitsminister darauf gedrängt, die Register auch zentral führen zu dürfen. Beide Forderungen seien aber nicht in den jetzt von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eingeflossen.