• News

Bahr gegen bundeseinheitlichen Personalschlüssel

Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) hält nichts von einem gesetzlich festgelegten Personalschlüssel für Pflegeeinrichtungen. Zwar stimme es nachdenklich, wenn eine einzelne Pflegekraft für 30 Bewohner zuständig sei, die Zahl allein sei aber wenig aussagekräftig, da sie weder den unterschiedlichen Pflege- und Betreuungsbedarf der Bewohner noch die Gegebenheiten in der Klinik oder dem Pflegeheim berücksichtige. „Insofern ist es gut, dass solche Personalentscheidungen vor Ort getroffen werden“, sagte Bahr im Interview mit der Zeitschrift „Die Schwester Der Pfleger“. „Nicht alles sollte einheitlich über ein Bundesgesetz festgelegt werden.“

Auch hinsichtlich einer Fachkraftquote sträubt Bahr sich gegen verbindliche Festlegungen des Bundes. Hier liege die Zuständigkeit als Bestandteil des ordnungsrechtlichen Teils des Heimrechts bei den Ländern. Aus der Gesundheitsministerkonferenz wisse er, dass die Länder darauf pochten, diese Zuständigkeit auch zu behalten. Die Bundespolitik müsse eher durch die Justierung der Rahmenbedingungen dazu beitragen, Arbeitsverdichtungen abzubauen. „Ein gesetzlich einheitlicher Personalschlüssel kann aber nicht durch die Politik vorgegeben werden.“

Das ausführliche Interview mit Bundesgesundheitsminister Bahr zu den Problemen und Herausforderungen in der Pflege und wie er diesen begegnen möchte, ist in der gestern erschienenen Jubiläumsausgabe von „Die Schwester Der Pfleger“ zu finden. Registrierten Usern steht es zudem auf unserem Pflegeportal Station24 zur Verfügung.

Newsletter abonnieren

  • 2x wöchentlich News erhalten
  • garantiert kostenlos, informativ und kompakt

Bedingungen für Newsletterversand
Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons "Anmelden" erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info(at)bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen.