Das Bundeskabinett hat heute Vormittag eine Änderung des Arzneimittelgesetzes beschlossen, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu reduzieren. Der von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) vorgelegte Entwurf sieht die Einrichtung einer zentralen Datenbank der Bundesländer vor, um den Antibiotika-Einsatz besser erfassen und kontrollieren zu können. Zudem sollen die Länder mehr Befugnisse zur Überwachung und Kontrolle der Betriebe erhalten und bestimmte Medikamente, die in der Humanmedizin besonders wirkungsvoll und wichtig sind, gänzlich für die Tierhaltung verboten werden. Mit den Maßnahmen soll vor allem die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen begrenzt werden.
Die Grünen kritisierten den Entwurf als unzureichend. Er werde nichts an den horrenden Mengen von Antibiotika ändern, die in der Tiermedizin eingesetzt würden, sagte Fraktionsvize Bärbel Höhn der Nachrichtenagentur dpa. Was die Verbraucherministerin als Reduktionsstrategie verkaufen wolle, sei eine bloße Zementierung des Status Quo. Aigner selbst hingegen erklärte im Anschluss an den Kabinettsbeschluss, die Reform sei eine der tiefgreifendsten und ehrgeizigsten in der Tierarzneimittel-Gesetzgebung. „Wir können den Einsatz von Antibiotika in Deutschland innerhalb weniger Jahre deutlich senken, wenn die Länder und der Bund an einem Strang ziehen.“
Ebenfalls beschlossen wurde die Erhöhung der Apothekerhonorare. Zum Jahreswechsel steigen die Fixpreise für abgegebene Medikamentenpackungen damit von 8,10 auf 8,35 Euro. Auf die Kassen kommen in der Folge Mehrkosten von rund 190 Millionen Euro zu.