Die Unionsfraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat die von der Landesregierung geplante Ausführungsverordnung zum neuen Heimrecht kritisiert. Durch die neuen Vorgaben für Einzel- und Doppelzimmer, die künftig jeweils zwei Quadratmeter größer sein müssen als bisher, würden vor allem kleinere Einrichtungen in ihrer Existenz und damit auch Pflege- und Arbeitsplätze bedroht, sagte Fraktionschefin Julia Klöckner gestern auf einer Pressekonferenz. Auch vergleichsweise neue Einrichtungen müssten gegebenenfalls schon wieder umgebaut werden, um den neuen Anforderungen zu entsprechen, was mit erheblichen Belastungen für Bewohner und Beschäftigte verbunden wäre. „Hier muss beachtet werden, dass es sich bei den betroffenen Bewohnern oft um betagte Menschen handelt, die vielfach körperliche und geistige Einschränkungen und Pflegebedarfe aufweisen.“
Der seniorenpoltische Sprecher der Union Adolf Kessel kritisierte zudem die Vorgabe, dass in bestimmten Wohnbereichen zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Fachkraft anwesend sein muss. „Die betroffenen Verbände haben darauf hingewiesen, dass das dazu führen wird, dass kleine Einheiten nicht in der bisherigen Form aufrecht erhalten werden können“, so Kessel. Auch hier müsse die Landesregierung nachbessern.
Die Landesregierung wies die Kritik umgehend zurück. Der Verordnungsentwurf sei in einem breiten Beteiligungsprozess mit Trägerverbänden sowie Bewohner entwickelt worden und dann in eine breite Anhörung gegangen, sagte eine Sprecherin von Sozialministerin Malu Dreyer (SPD). Das Ministerium nehme insbesondere die Bedenken der Träger sehr ernst, die bauliche Anforderungen aus der Verordnung nicht ohne weiteres erfüllen könnten, und habe Lösungen erarbeitet, die auch bereits bestehende Einrichtungen in ihrer Existenz sicherten. Die entsprechenden Heime könnten bei der Beratungs- und Prüfbehörde einen Antrag stellen, von der Verordnung ganz oder teilweise befreit zu werden.