Die Diakonie sieht sich durch eine Studie als attraktiven und fairen Arbeitgeber bestätigt. Die bislang umfangreichste Untersuchung zu den diakonischen Arbeitsverhältnissen belege einen geringen Anteil an Zeitarbeit, nur wenige Ausgliederungen und eine im Sozialbereich außergewöhnlich hohe Tarifbindung. Die Gewerkschaft Verdi kritisierte die Studie und warf der Diakonie vor, die Öffentlichkeit über gravierende Mängel im kirchlichen Arbeitsrecht hinwegtäuschen zu wollen.
„Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Diakonie als Arbeitgeberin sehen lassen kann“, sagte Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier anlässlich der Veröffentlichung der Studienergebnisse. Zeitarbeit spielt demnach so gut wie keine Rolle, der Anteil von Zeitarbeitnehmern gemessen an der Gesamtbelegschaft beträgt gut ein Prozent. Auch Ausgliederungen hätten im Vergleich mit anderen Branchen in der Diakonie einen geringen Stellenwert. Ganz überwiegend würden die Tätigkeiten von den Einrichtungen selbst oder von Gesellschaften geleistet, die Mitglieder der Diakonischen Werke seien. Gezahlt werde dort zumeist nach diakonischen Flächentarifen oder branchenüblichen Tarifverträgen, so Stockmeier. „Die hohe Tarifbindung, die durch die Studie ebenfalls bestätigt wurde, ist eine große tarifpolitische Errungenschaft der Diakonie, angesichts einer im Rest der Sozialbranche starken tarifpolitischen Zersplitterung“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Arbeitsrecht der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe Gabriele Fischmann-Schulz. „Wir zahlen im Branchenvergleich gute Vergütungen nach beteiligungsorientiert erarbeiteten kirchlichen Verfahren.“
Verdi bezeichnete die Studie hingegen als einen „untauglichen Versuch“, die Öffentlichkeit über die von der Gewerkschaft seit längerem kritisierten gravierende Mängel im kirchlichen Arbeitsrecht hinwegzutäuschen. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen seien „Arbeitnehmer minderer Rechte“ hieß es in einer Mitteilung der Gewerkschaft. Die angewendeten Arbeitsvertragsrichtlinien hätten lediglich empfehlenden Charakter, seien von den Beschäftigten nicht einklagbar, und Verstöße würden nicht sanktioniert. „Was die Diakonie mit dem Begriff Tarifbindung betreibt, ist Etikettenschwindel“, sagte Bundesvorstand Ellen Paschke. Mit der Studie wolle die evangelische Kirche ihre willkürlichen Arbeitsrechtsregelungen salonfähig machen. Wer Tarifbindung meine, komme um das Tarifvertragsgesetz, die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht und damit um die demokratische Beteiligung und echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer nicht herum.