Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat sich in einer offiziellen Stellungnahme klar von jeder Form aktiver Sterbehilfe distanziert und die Pläne der Bundesregierung für das Verbot der kommerziellen Sterbehilfe kritisiert. Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium sehe vor, dass die Beihilfe zum Suizid straffrei bleibt, wenn der Betroffene in einer länger andauernden, persönlichen Beziehung zum Sterbewilligen steht. Auch Ärzte und Pflegende könnten so unter bestimmten Umständen straffrei Hilfe zur Selbsttötung leisten. Aus Sicht des DBfK aber ist die Sterbehilfe nicht mit den im Ethikkodex des Internationalen Pflegerats ICN festgelegten grundlegenden Aufgaben der Pflege zu vereinbaren. „Unsere Aufgabe bei der Pflege schwerstkranker und sterbender Menschen ist es, Leiden zu lindern“, sagte Verbandspräsidentin Christel Bienstein gestern in Berlin. Die mit dem Gesetzentwurf ausgelöste Diskussion um die Beteiligung Pflegender an aktiver Sterbehilfe stehe unmittelbar den Erfolgen der Palliative Care gegenüber. Zudem könne Patientennähe kein Kriterium sein, um an Sterbehilfe straffrei mitzuwirken. „Die Beziehung zwischen Pflegenden und ihren Patienten ist vor allem eine professionell-menschliche, die auch für die nötige professionelle Distanz sorgt“, so Bienstein.
Die ausführliche Stellungnahme des DBfK steht auch auf der Webseite des Verbandes als Download zur Verfügung.