Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das neue Notfallsanitätergesetz beschlossen. Er sieht die Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ vor, die Anhebung der Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre, eine Modernisierung des Berufsbildes und die Festlegung von Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung. Zudem soll es künftig einen Vergütungsanspruch über die gesamte Ausbildungsdauer geben. Eine kostenfreie Ausbildung sei wichtig, um den Nachwuchs für diesen wichtigen Beruf zu sichern.
„Die Ausbildung zum Rettungsassistentenberuf erfolgt zur Zeit auf der Basis eines Gesetzes von 1989. Das reicht heute vielfach nicht mehr, um den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst gerecht zu werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) heute in Berlin. „Deswegen greifen wir mit der Novelle der Rettungsassistentenausbildung langjährige und berechtigte Forderungen auf und modernisieren das Gesetz grundlegend."
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Änderung des Hebammengesetzes vor, um der sich zunehmend in den ambulanten Bereich verlagernden Tätigkeit von Hebammen und Entbindungspflegern Rechnung zu tragen. So sollen Teile der praktischen Ausbildung außerhalb der Kliniken bei freiberuflichen Hebammen oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen erfolgen.