Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat schwere Vorwürfe gegen die Krankenkassen erhoben. Diese würden mit sogenannten Selbstauskunftsbögen für Versicherte, die arbeitsunfähig geschrieben wurden, unrechtmäßig Daten erheben. „Da wird bewusst versucht, die Datenschutzmechanismen, die wir haben, auszuhebeln“, sagte Schaar dem Radioproramm „NDR Info“. So würden etwa Fragen zum familiären Umfeld, der Dosierung von Medikamenten, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitgeber gestellt, teilweise unter der Androhung, das Krankengeld nicht weiter zu zahlen, sollte der Fragebogen nicht ausgefüllt zurückgeschickt werden. Seine Behörde untersuche zurzeit entsprechende Fälle. Berechtigt seien die Kassen lediglich zum Abfragen von „harten Fakten“ zur Arbeitsunfähigkeit, ob diese vorliege, wie lange und ob ein Ende abzusehen sei.
Nach Informationen des NDR ist auch das Bundesversicherungsamt der Ansicht, dass lediglich der Medizinische Dienst der Kassen Sozialdaten der Versicherten erfragen dürfe, nicht aber die Krankenkassen selbst, die entsprechende Daten auch nicht erhalten sollten.